ErwGr. 26

REG_2008_215 · über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds

Da Finanzhilfen weiterhin auf der Grundlage von Auswahl- und Zuschlagskriterien gewährt werden sollten, ist es nicht erforderlich, diese Kriterien in allen Fällen von einem Ausschuss bewerten zu lassen. Andere, flexiblere Mittel sollten für die Evaluierung der Auswahlkriterien erlaubt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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