ErwGr. 27

REG_2008_215 · über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds

Aus Gründen der Klarheit sollte die Vorschrift über die von den Finanzhilfeempfängern anzuwendenden Regeln für die Auftragsvergabe vereinfacht werden. Darüber hinaus sollte ausdrücklich eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass die Durchführung einer Maßnahme eine finanzielle Unterstützung an Dritte erfordert —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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