ErwGr. 4

REG_2008_228 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 hinsichtlich der Intensität der Kontrollen der Lieferungen und Direktverkäufe von Milch

Damit die Mitgliedstaaten in den Genuss der weniger belastenden Situation infolge der angepassten Kontrollintensität kommen können und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kontrollen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 teilweise während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums und teilweise nach Ablauf dieses Zeitraums vorgenommen werden, empfiehlt es sich, die angepasste Kontrollintensität auf den Zwölfmonatszeitraum 2007/08 anzuwenden, d. h. den Zeitraum, der am 1. April 2007 begann und am 30. März 2008 endet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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