Anhang II

REG_2008_271 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 erhält folgende Fassung:
„ANHANG II ANMELDEFORMULAR FÜR DAS VEREINFACHTE VERFAHREN Dieses Formular kann für Anmeldungen im vereinfachten Verfahren nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (1) verwendet werden. 1. Bereits genehmigte Beihilferegelung (2) 1.1. Von der Kommission vergebene Beihilfenummer: … 1.2. Titel: … 1.3. Datum der Genehmigung (Bezugnahme auf das Schreiben der Kommission (SG(..)D/…)): … 1.4. Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union: … 1.5. Hauptziel (geben Sie bitte ein Ziel an): … 1.6. Rechtsgrundlage: … 1.7. Haushaltsmittel insgesamt: … 1.8. Laufzeit: … 2. Anmeldepflichtige Regelung Neue Haushaltsmittel (geben Sie bitte sowohl die insgesamt als auch die jährlich veranschlagten Mittel in Landeswährung an): … Neue Laufzeit (geben Sie bitte an, ab welchem Tag und bis zu welchem Tag die Beihilfe gewährt werden kann): … Strengere Kriterien, eine Herabsetzung der Beihilfeintensität oder der beihilfefähigen Ausgaben (bitte ausführen): … 3. Geltung der Verpflichtungen Bestätigen Sie bitte, dass die von dem Mitgliedstaat für die Zwecke der vorher genehmigten Beihilferegelung übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang auch für die neue angemeldete Maßnahme gelten. Fügen Sie bitte eine Kopie (oder die Angabe der Internetseite) der einschlägigen Auszüge aus der letzten Fassung der Rechtsgrundlage bei.“ (1) Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 140 vom 20.4.2004, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1935/2006 (ABl. L 407 vom 30.12.2006, S. 1). (2) Ist die Beihilferegelung bereits mehrmals bei der Kommission angemeldet worden, so ist die letzte vollständige von der Kommission genehmigte Anmeldung anzugeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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