ErwGr. 13

REG_2008_271 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Transparenz bei der Gewährung von Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, muss auch das in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 vorgesehene und in Anhang II enthaltene Anmeldeformular für das vereinfachte Verfahren geändert werden. Insbesondere ist von den Mitgliedstaaten die Bestätigung zu verlangen, dass alle für die Zwecke einer vorher genehmigten Regelung eingegangenen Verpflichtungen in vollem Umfang auch für eine neue angemeldete Beihilfemaßnahme gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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