ErwGr. 2

REG_2008_271 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags

Seit dem 1. Januar 2006 wird von den Mitgliedstaaten verlangt, Anmeldungen staatlicher Beihilfen elektronisch zu übermitteln. Die Web-Anwendung Interaktive Anmeldung staatlicher Beihilfen (State Aid Notification Interactive, „SANI“) (2) ist nun voll funktionsfähig und hat die Verfahren effizienter gemacht. Ihre Nutzung für die Übermittlung von Anmeldungen staatlicher Beihilfen an die Kommission sollte daher ab dem 1. Juli 2008 für die Mitgliedstaaten verbindlich gemacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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