ErwGr. 6

REG_2008_271 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags

Um die Transparenz der staatlichen Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, sollte von den Mitgliedstaaten verlangt werden, bei jeder Beihilfe, die einem Endbegünstigten gewährt wird — mit Ausnahme von Beihilfen, die im Wege steuerlicher Maßnahmen gewährt werden —, die Identifikationsnummer für staatliche Beihilfen anzugeben, die die betreffende Beihilferegelung von der Kommission erhalten hat. Aus diesem Grund muss auch das Anmeldeformular geändert und um die Verpflichtung ergänzt werden, den vollständigen Wortlaut der von der Kommission genehmigten endgültigen Beihilferegelungen im Internet zu veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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