ErwGr. 1

REG_2008_333 · zur Festsetzung der Obergrenzen für die in Portugal im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates eingeführten fakultativen Modulation gewährten zusätzlichen Beihilfebeträge

Mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 wurden die Voraussetzungen festgelegt, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, im Zeitraum 2007—2012 auf alle Direktzahlungen, die in ihrem Hoheitsgebiet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates (2) gewährt werden, eine Kürzung, nachstehend „fakultative Modulation“, anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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