ErwGr. 2

REG_2008_333 · zur Festsetzung der Obergrenzen für die in Portugal im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates eingeführten fakultativen Modulation gewährten zusätzlichen Beihilfebeträge

Portugal hat beschlossen, ab dem Jahr 2008 die fakultative Modulation anzuwenden und die Direktzahlungen jährlich um 10 % zu kürzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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