ErwGr. 2

REG_2008_338 · zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008—2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch

Laut der Verordnung (EG) Nr. 804/2007 der Kommission (3) galt die Fangquote für Dorsch in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer), die Polen für das Jahr 2007 zugeteilt worden war, als erschöpft und Schiffen unter polnischer Flagge wurde vom 12. Juli 2007 an die Befischung der Dorschbestände in der Ostsee verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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