ErwGr. 3

REG_2008_338 · zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008—2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch

Aufgrund der ihr vorliegenden Informationen schätzte die Kommission im Juli 2007, dass die von polnischen Schiffen aus dem Dorschbestand in der östlichen Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) gefangenen Mengen das Dreifache der von Polen ursprünglich deklarierten Mengen betragen. Außerdem setzten Schiffe unter polnischer Flagge die Befischung dieses Bestands nach dem Verbot fort und überschritten damit die Polen für 2007 zugeteilte Quote weiter.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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