Art. 179 – Durchführungsbestimmungen zu Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Tabak

REG_2008_361 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse („Verordnung über die einheitliche GMO“)

Die Kommission kann Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 176a, 177 und 178, einschließlich Bestimmungen über Mitteilungen und Veröffentlichung erlassen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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