Art. 2 – Ebenen und Aufbau der CPA

REG_2008_451 · zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates

(1)Die CPA setzt sich zusammen aus a) einer ersten Ebene, deren Positionen durch einen Buchstabencode identifiziert werden (Abschnitte), b) einer zweiten Ebene, deren Positionen durch einen zweistelligen numerischen Code identifiziert werden (Abteilungen), c) einer dritten Ebene, deren Positionen durch einen dreistelligen numerischen Code identifiziert werden (Gruppen), d) einer vierten Ebene, deren Positionen durch einen vierstelligen numerischen Code identifiziert werden (Klassen), e) einer fünften Ebene, deren Positionen durch einen fünfstelligen numerischen Code identifiziert werden (Kategorien), f) einer sechsten Ebene, deren Positionen durch einen sechsstelligen numerischen Code identifiziert werden (Unterkategorien).
(2)Die CPA ist dieser Verordnung als Anhang beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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