Art. 5 – Tätigkeiten der Kommission

REG_2008_451 · zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates

Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Aktualisierung und Förderung der CPA, indem sie insbesondere
a)Erläuterungen zur CPA abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,
b)Leitlinien zur Anwendung der CPA erstellt und veröffentlicht,
c)Entsprechungstabellen für die Entsprechungen zwischen der neuen Version der CPA und der Vorläuferversion der CPA, zwischen der Vorläuferversion der CPA und der neuen Version der CPA sowie zwischen der CPA und der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (5) veröffentlicht und
d)an der Verbesserung der Kohärenz mit anderen Klassifikationen arbeitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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