ErwGr. 10

REG_2008_451 · zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates

Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane Güterklassifikationen verwenden, die unmittelbar mit der von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen angenommenen Zentralen Gütersystematik (CPC) Ver. 2 verknüpft sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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