ErwGr. 8

REG_2008_451 · zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates

Die Aufstellung einer gemeinsamen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verpflichtet die Mitgliedstaaten per se nicht zur Erhebung, Veröffentlichung oder Übermittlung von Daten. Nur wenn die Mitgliedstaaten mit der Gemeinschaftsklassifikation verknüpfte Güterklassifikationen verwenden, werden integrierte Informationen mit der für die Verwaltung des Binnenmarktes erforderlichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Gliederungstiefe geliefert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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