ErwGr. 13

REG_2008_543 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Die Kommission sollte die gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, einschließlich der Vermarktungsnormen, und insbesondere solcher Vorschriften, die aufgrund dieser Verordnung erlassen werden, ständig überwachen. Besonders sollten die Zulassung und die regelmäßige Kontrolle von Betrieben geregelt werden, die Angaben zu besonderen Haltungsformen verwenden dürfen. Diesen Betrieben sollte dementsprechend eine regelmäßige und ausführliche Buchführung zur Auflage gemacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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