ErwGr. 95

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Die Unterstützung gemäß den Titeln II und V der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 sollte den Begünstigten vollständig ausgezahlt werden. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet werden, die Unterstützung für Versicherungen unter bestimmten Bedingungen durch Versicherungsgesellschaften an die Erzeuger zu zahlen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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