ErwGr. 96

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Das Vorgehen bei offensichtlichen Fehlern, Fällen höherer Gewalt und sonstigen außergewöhnlichen Umständen sollte geregelt werden, um eine angemessene Behandlung der Erzeuger zu gewährleisten. Es sollten Regeln für künstlich herbeigeführte Situationen festgelegt werden, um zu vermeiden, dass aus solchen Situation Vorteil gezogen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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