Art. 1 – Geltungsbereich und Verwendung von Begriffen

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

(1)In dieser Verordnung sind die Durchführungsbestimmungen zu folgenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 festgelegt: a) Stützungsmaßnahmen (Titel II), b) Handel mit Drittländern (Titel IV), c) Produktionspotenzial (Titel V), d) Aufstellung gemäß Artikel 109, e) Kontrollen im Weinsektor (Artikel 117), f) Messung der Flächen gemäß Artikel 121 Buchstabe c. Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von a) besonderen Bestimmungen über die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung im Weinsektor, sofern sie die Anwendung dieser Verordnung erleichtern; b) Vorschriften über i) strafrechtliche Verfahren oder gegenseitige Rechtshilfe der Mitgliedstaaten in Strafsachen, ii) Bußgeldverfahren.
(2)Für die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe gilt die gleiche Definition wie in der Verordnung (EG) Nr. 479/2008.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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