ErwGr. 11

REG_2008_651 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden

Damit die finanziellen Interessen der Gemeinschaften besser geschützt werden, sollten die Agenturen ein Verzeichnis sämtlicher Forderungen erstellen, das neben den geschuldeten Beträgen auch die Namen der Schuldner enthält, die von einem Gericht rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurden und innerhalb eines Jahres nach Urteilsverkündung keine nennenswerten Zahlungen geleistet haben. Dieses Verzeichnis sollte unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften veröffentlicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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