ErwGr. 14

REG_2008_651 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden

Die Bedingungen, unter denen die Exekutivagenturen Leistungen von Diensten und Ämtern der Kommission, interinstitutionellen europäischen Ämtern sowie des mit der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 eingerichteten Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (6) in Anspruch nehmen, sollten präzisiert werden. In die Haushaltsordnung ist eine Bestimmung über die Auswahl von Sachverständigen aufgenommen worden; eine entsprechende Bestimmung sollte in die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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