ErwGr. 15

REG_2008_651 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden

Zur Erhöhung des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und in Anbetracht der Tatsache, dass die Agenturen bestimmte Befugnisse, die den Gemeinschaftsorganen vorbehalten sind, nicht ausüben dürfen, sollten sie dazu verpflichtet werden, spezielle Klauseln in ihre Verträge mit Dritten aufzunehmen, die es ihnen ermöglichen, bestimmte Rechte auszuüben, darunter auch die Aussetzung und Beendigung von Verträgen und Ausschreibungsverfahren und die Einführung einer Verjährungsfrist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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