ErwGr. 10

REG_2008_718 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2015/2006 und (EG) Nr. 40/2008 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Gemäß der Vereinbarten Niederschrift der Ergebnisse der Konsultationen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vom 26. November 2007 muss die Gemeinschaft im Jahr 2008 Versuche für technische Anpassungen von Schleppnetzen unternehmen, um den zahlenmäßigen Anteil der Rückwürfe beim Kabeljaufang auf höchstens 10 % zu begrenzen. Diese Vereinbarung sollte in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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