ErwGr. 9

REG_2008_718 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2015/2006 und (EG) Nr. 40/2008 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Die Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland vom 27. November 2007 in Nuuk und der technischen Sitzung vom 12. Februar 2008 in Kopenhagen in Bezug auf den Anteil der Gemeinschaft am Rotbarschfang in den grönländischen Gewässern der ICES-Gebiete V und XIV sollten in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden. Da die mit Grönland getroffene Vereinbarung mit dem NEAFC-Übereinkommen über die Bewirtschaftung der Rotbarschbestände in der Irminger See verknüpft ist, sollten die Maßnahmen zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland auch rückwirkend vom 1. Januar 2008 an gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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