ErwGr. 2

REG_2008_718 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2015/2006 und (EG) Nr. 40/2008 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Die Beschreibungen bestimmter Fanggebiete in der genannten Verordnung sollten eindeutiger formuliert werden, damit gewährleistet ist, dass die Gebiete, in denen aufgrund einer Quote gefischt werden darf, richtig identifiziert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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