ErwGr. 5

REG_2008_718 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2015/2006 und (EG) Nr. 40/2008 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Die Fangbeschränkungen für Kabeljau in den ICES-Gebieten VIIb-k, VIII, IX und X und den Gemeinschaftsgewässern des Gebiets COPACE 34.1.1 wurden in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 vorläufig festgesetzt. Im Anschluss an eine neue wissenschaftliche Bewertung des Bestands durch den Internationalen Rat für Meeresforschung (CIEM) muss die endgültige zulässige Gesamtfangmenge für diesen Bestand festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

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