Art. 13 – Überprüfung

REG_2008_734 · zum Schutz empfindlicher Tiefseeökosysteme vor den schädlichen Auswirkungen von Grundfanggeräten

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2010 einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung. Dem Bericht liegen erforderlichenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung bei.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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