ErwGr. 15

REG_2008_744 · zur Einführung einer spezifischen Maßnahme zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten der Europäischen Gemeinschaft

Die Mitgliedstaaten müssen darin bestärkt werden, ihre Regelungen für eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit auszuweiten, um ihre Flotten an die verfügbaren Ressourcen anzupassen. Daher empfiehlt es sich, weitere Möglichkeiten für Beiträge zur endgültigen Stilllegung vorzusehen. Um die Umstrukturierung zu erleichtern, sollten für die unter die Flottenanpassungsprogramme fallenden Fischer und Eigner von Fischereifahrzeugen weitere Möglichkeiten für eine vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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