ErwGr. 18

REG_2008_766 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

Zur Bekämpfung des Betrugs ist es daher notwendig, zusammen mit der Reform und Modernisierung der Zollverfahren eine Möglichkeit zu schaffen, auf die Informationen so unmittelbar wie möglich zurückzugreifen. Auch im Hinblick auf das Ziel, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung von Warenbewegungen, die Vorgängen dienen können, die der Zoll- oder der Agrarregelung zuwiderlaufen, und bei der Feststellung von Transportmitteln, einschließlich Containern, die zu diesem Zweck verwendet werden, zu unterstützen, sollten die Daten, die von den weltweit wichtigsten öffentlichen und privaten Dienstleistern stammen, die Teil der internationalen Lieferkette sind, in einem europäischen zentralen Datenregister gesammelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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