ErwGr. 19

REG_2008_766 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (10) sowie der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (11), die vollständig auf die Dienste für die Informationsgesellschaft anwendbar sind. Diese Richtlinien stellen bereits einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen im Bereich der personenbezogenen Daten dar und es ist daher nicht notwendig, diesen Punkt in der vorliegenden Verordnung zu behandeln, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und insbesondere den freien Verkehr der personenbezogenen Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Diese Verordnung muss gemäß den Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten durchgeführt und angewendet werden, insbesondere was den Austausch und die Speicherung der Informationen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug betrifft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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