ErwGr. 15

REG_2008_767 · über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)

Es sollten präzise Vorschriften hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Einrichtung und den Betrieb des VIS und der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die nationalen Systeme sowie den Zugang zu Daten durch die nationalen Behörden festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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