ErwGr. 4

REG_2008_770 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 zur Festlegung der Regeln für die gemeinschaftliche Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen und der Bekämpfung bestimmter Tierseuchen gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates

Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG, geändert durch die Entscheidung 2006/53/EG (5), kann eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft für bestimmte Tilgungsmaßnahmen gewährt werden, die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Aviären Influenza treffen. Gemäß Artikel 3a der genannten Entscheidung wird die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft für die Tilgung der Aviären Influenza davon abhängig gemacht, dass die in der Richtlinie 2005/94/EG vorgesehenen Mindestbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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