ErwGr. 6

REG_2008_770 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 zur Festlegung der Regeln für die gemeinschaftliche Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen und der Bekämpfung bestimmter Tierseuchen gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 349/2005 wird eine Finanzhilfe der Gemeinschaft nach Vorlage eines Antrags auf Kostenerstattung gewährt, dem ein Finanzbericht beiliegt, der aus den Teilen „angemessene Entschädigung“ und „operative Kosten“ besteht. Der Teil „operative Kosten“ des genannten Finanzberichts sollte zusammen mit der Entscheidung über die Finanzhilfe vorgelegt werden, wie es bereits bei dem Teil „angemessene Entschädigung“ der Fall ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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