ErwGr. 5

REG_2008_875 · zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006

In ihrem Bericht über die Normungsinspektion hat die EASA eine definitive Verbesserung festgestellt: Alle erforderlichen Zulassungen nach Teil M, Teil 145 und Teil 147 und alle Genehmigungen nach Teil 66 wurden erteilt. Auch die Luftverkehrsbetreiberzeugnisse (AOC) wurden bis auf eine Ausnahme den europäischen Anforderungen entsprechend ausgestellt. Somit konnte die EASA 44 der 45 Mängelfeststellungen im Bereich der Lufttüchtigkeit abschließen, während 12 neue Feststellungen bezüglich Verfahren der fortlaufenden Aufsicht getroffen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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