ErwGr. 9

REG_2008_875 · zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006

Die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde reagierte unverzüglich und schlug der EASA Abhilfemaßnahmen vor, die mit Zustimmung der EASA umgesetzt wurden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Umsetzung dieser Maßnahmen führte die EASA einen weiteren Besuch am 8. und 9. April 2008 durch und gab am 24. April 2008 eine Erklärung des Abschlusses von Feststellungen gemäß Artikel 12 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 736/2006 ab. Die darin gemachten Erklärungen wurden in einer von der EASA verfassten endgültigen Fassung vom 21. Mai geändert und der Kommission am 26. Mai 2008 übermittelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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