ErwGr. 12

REG_2008_889 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Um eine Belastung der natürlichen Ressourcen wie Boden und Wasser durch Nährstoffe zu vermeiden, sollte für die Verwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und den Tierbesatz je Hektar eine Obergrenze festgesetzt werden. Dieser Grenzwert sollte auf den Stickstoffgehalt der Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft bezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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