ErwGr. 14

REG_2008_889 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Die Tiere sollten unter Berücksichtigung ihrer physiologischen Bedürfnisse Grünfutter, Trockenfutter und Futtermittel erhalten, die nach den Vorschriften für den ökologischen/biologischen Landbau vorzugsweise im eigenen Betrieb gewonnen wurden. Um den grundlegenden Ernährungsbedürfnissen der Tiere gerecht zu werden, müssen unter genau festgelegten Bedingungen auch bestimmte Mineralstoffe, Spurenelemente und Vitamine verabreicht werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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