ErwGr. 17

REG_2008_889 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel ist in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft verboten. Bei kranken oder verletzten Tieren, bei denen eine sofortige Behandlung erforderlich ist, sollte die Verwendung dieser Arzneimittel jedoch auf ein striktes Minimum begrenzt werden. Um die Glaubwürdigkeit des ökologischen Landbaus/der biologischen Landwirtschaft für den Verbraucher zu erhalten, sollten außerdem restriktive Maßnahmen beispielsweise in Form der Verdoppelung der Wartezeit nach Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Arzneimittel zulässig sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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