ErwGr. 32

REG_2008_889 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Katastrophenfälle oder sich weit verbreitende Tier- und Pflanzenkrankheiten können verheerende Auswirkungen auf die ökologische/biologische Landwirtschaft in den betroffenen Regionen haben. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, die das Fortbestehen der landwirtschaftlichen Tätigkeit sichern oder selbst die Wiederaufnahme dieser Tätigkeit gestatten. Daher sollten in den betroffenen Gebieten vorübergehend nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte Tiere oder nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte Futtermittel verwendet werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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