ErwGr. 33

REG_2008_889 · mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

Gemäß Artikel 24 Absatz 3 und Artikel 25 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sollten spezifische Kriterien für die Aufmachung, Zusammensetzung, Größe und Gestaltung des Gemeinschaftslogos sowie für die Aufmachung und Zusammensetzung der Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle sowie der Angabe des Ortes, an dem das landwirtschaftliche Erzeugnis produziert wurde, festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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