Art. 1

REG_2008_900 · zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Einfuhrregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren

Diese Verordnung legt die erforderlichen gemeinschaftlichen Analysenmethoden zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 3448/93, soweit die Einfuhren betroffen sind, und der Verordnung (EG) Nr. 1460/96 der Kommission (5) fest; statt einer Analysenmethode können nur die verschiedenen Schritte eines anzuwendenden Verfahrens aufgezeigt oder das einer anzuwendenden Methode zugrunde liegende Prinzip genannt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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