ErwGr. 4

REG_2008_956 · zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Am 24. Januar 2007 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten über die Bewertung der Gesundheitsrisiken der Fütterung von Wiederkäuern mit Fischmehl in Bezug auf das TSE-Risiko vor. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass das TSE-Risiko bei Fischen entweder durch direkte Verfütterung oder durch Verstärkung der Infektiosität unbedeutend ist. Falls ein TSE-Risiko bei Fischmehl bestehe, könne dies auf die kurz zuvor erfolgte Verfütterung von Säugetierfuttermitteln an diese Fische oder durch mit Fleisch- und Knochenmehl kontaminiertes Fischmehl zurückzuführen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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