ErwGr. 5

REG_2009_103 · zur Änderung der Anhänge VII und IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Angesichts dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und insbesondere der nachweislichen Übertragbarkeit der klassischen Traberkrankheit durch Milch vom Mutterschaf auf das Lamm sollten in diesem Stadium rechtzeitig neue Schutzmaßnahmen in Bezug auf Milch und Milcherzeugnisse mit der klassischen Traberkrankheit infizierter Bestände getroffen werden, um die Ausbreitung der klassischen Traberkrankheit auf andere Wiederkäuerbestände durch die Fütterung zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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