Art. 41 – Inkrafttreten

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Datum ihres Inkrafttretens. Abweichend davon
— gilt Artikel 4 Absatz 1 ab dem 7. Dezember 2010 und
— gelten Artikel 4 Absatz 3 Buchstaben f, g und h ab dem 7. Juni 2011.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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