ErwGr. 26

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

Für Mitarbeiter und weitere Personen, die an der Erstellung von Ratings beteiligt sind, sollten die Ratingagenturen angemessene interne Grundsätze und Verfahren aufstellen, um Interessenkonflikten vorzubeugen und diese zu erkennen, zu beseitigen bzw. zu bewältigen und offenzulegen und für das Rating- und Prüfverfahren jederzeit Qualität, Lauterkeit und Sorgfalt zu gewährleisten. Zu diesen Strategien und Verfahren sollten insbesondere interne Kontrollmechanismen sowie die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen (nachstehend „Compliance-Funktion“ genannt) zählen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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