ErwGr. 39

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

Zur Verbesserung der Transparenz der Ratings und des Schutzes der Anleger sollte der CESR ein zentrales Datenregister unterhalten, in dem Informationen über die bisherigen Ergebnisse der Ratingagenturen und früheren Ratingtätigkeiten gespeichert werden. Die Ratingagenturen sollten für diesen Datenspeicher Informationen in standardisierter Form zur Verfügung stellen. Der CESR sollte diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen und jährlich eine Zusammenfassung der wichtigsten festgestellten Entwicklungen veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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