Die bestehende Aufsichtsstruktur sollte nicht als langfristige Lösung für die Kontrolle von Ratingagenturen betrachtet werden. Die Kollegien der zuständigen Behörden, die die Zusammenarbeit in Aufsichtsfragen straffen und die Konvergenz in diesem Bereich innerhalb der Gemeinschaft Konvergenz verbessern sollen, stellen einen beträchtlichen Fortschritt dar, können jedoch nicht alle Vorteile einer verstärkt konsolidierten Aufsicht der Ratingindustrie ersetzen. Die Krise auf den internationalen Finanzmärkten hat deutlich gezeigt, dass es angebracht ist, den weit reichenden Reformbedarf der Regulierungs- und Überwachungsmodelle des Finanzsektors in der Gemeinschaft weiter zu prüfen. Zur Gewährleistung des erforderlichen Maßes an Konvergenz und Zusammenarbeit in Aufsichtsfragen in der Gemeinschaft und zur Stützung der Stabilität des Finanzsystems sind zusätzliche weit reichende Reformen der Regulierungs- und Überwachungsmodelle des Finanzsektors der Gemeinschaft dringend erforderlich und sollten deshalb von der Kommission unter entsprechender Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Sachverständigengruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière vom 25. Februar 2009 umgehend auf den Weg gebracht werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat und anderen betroffenen Organen baldmöglichst, spätestens aber bis 1. Juli 2010 alle in diesem Zusammenhang getroffenen Feststellungen mitteilen und gegebenenfalls einen Legislativvorschlag zur Behebung der Mängel unterbreiten, die in Bezug auf die Modalitäten der aufsichtlichen Koordination und Zusammenarbeit festgestellt wurden.
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