ErwGr. 6

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

Neben der Abgabe von Ratings und der Ausübung von Ratingtätigkeiten sollten Ratingagenturen auch gewerbsmäßig Nebentätigkeiten ausüben können. Die Ausführung der Nebentätigkeiten sollte die Unabhängigkeit oder Integrität der Ratingtätigkeiten der Ratingagenturen nicht beeinträchtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2009_1060 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2009_1060 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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