ErwGr. 8

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

Ratingagenturen sollten auf freiwilliger Basis den von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) herausgegebenen Verhaltenskodex für Ratingagenturen („Code of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies“, nachstehend „IOSCO-Kodex“ genannt) anwenden. In ihrer Mitteilung über Ratingagenturen aus dem Jahr 2006 (11) forderte die Kommission den durch den Beschluss 2009/77/EG der Kommission (12) eingesetzten Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (nachstehend „CESR“ genannt) auf, die Einhaltung des IOSCO-Kodex zu überwachen und ihr jährlich über seine Ergebnisse Bericht zu erstatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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